F****Ferienhaus Elbe-Ilenpool
Hausordnung
Hinweise und Bitten („Hausordnung“)
Verehrte Urlauber, liebe Gäste,
zunächst heißen wir Sie herzlich willkommen und hoffen, Sie fühlen sich richtig wohl bei uns. Gestatten sie uns einige Hinweise und Bitten und vorab den Hinweis, dass es ein „Nicht-Raucher-Haus“ ist:
Wir wohnen in einem Bereich des Naturschutzes, Biosphärenreservates und suchen als Bewohner, Nachbarn und sicher auch als Urlaubsgäste Erholung und Ruhe. Wir bitten dies zu berücksichtigen insbesondere bei Musik und Unterhaltungen im Garten und auf der Terrasse. Zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten. Auch zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bitten wir eine Mittagsruhe zu beachten.
Mitführen von Hunden
Auf dem Grundstück besteht Leinenzwang. Der Hund darf nicht allein im Ferienhaus zurückgelassen werden.
Toilette / Abwasser
Da wir keine Freigefälleleitung haben und alles mittels einer Pumpe im Garten in die Abwasserleitungen verpresst werden muss, bitten wir keine Feststoffe oder auch Fett über die Toilette zu entsorgen. Das kann schnell zu einem Pumpenausfall führen und das Abwasser staut sich dann sehr schnell im Ferienhaus auf.
Künstlicher Bachlauf und Teich
Wir bitten die unmittelbaren Uferkannten nicht zu betreten, da sie künstlich angelegt worden sind. Natürlich ist ein vorsichtiges Herantreten zum Beobachten von Insekten o.ä. gestattet und gewünscht. Wir bitten kein Futter oder auch andere Gegenstände in den Teich / Bach einzubringen, da das Wasser schnell veruneinigt und bei zu vielen Nährstoffen das Algenwachstum sehr stark gefördert wird. Das Schwimmen, auch von Hunden, sollte unterbleiben. Bitte achten Sie auf kleine Kinder. Der Teich / Bachlauf ist eine große Gefahrenquelle für Leib und Leben!
Parkplatz / Winter
Der zur Verfügung gestellte Stellplatz darf nicht mit Ölrückständen verschmutz werden. Wenn aus ihrem Fahrzeug etwas austreten sollte, bitten wir dieses sachkundig entfernen zu lassen. Zum Schneeräumen stellen wir Gerät zur Verfügung.
Telefon / WLAN
Sie können das Telefon im Ferienhaus kostenfrei benutzen. Allerdings sind einige Nummern gesperrt, wie zum Beispiel Nummern von Mobil-Telefonen und Nummern im Ausland. Sie können im Einzelfall unser Privat - Telefon gegen eine angemessene Gebühr benutzen. WLAN-Zugang ist auf Wunsch gern kostenlos möglich. Fragen Sie ggf. nach.
Bettwäsche und Handtücher
Handtücher wechseln sie bitte nach Bedarf und legen sie die Benutzten, soweit sie sie nicht weiter verwenden wollen, in die Waschmaschine. Wir gehen davon aus, dass sie dies umweltschonend und sparsam tun. Bettwäsche bitten wir nicht zu wechseln. Bei längeren Aufenthalt können wir gern näheres Absprechen und organisieren. Selbstverständlich können sie eigene Handtücher und Bettwäsche jederzeit nutzen und ggf. auch waschen.
Garten / Liegewiese / Spiele
Sie können den gesamten Garten als Beobachtungs- und Ruhezone nutzen. Vorrangig nutzen sie bitte den Bereich vor dem Ferienhaus. Ballspiele oder ähnliches sind wunderbar auf der asphaltierten Straße vor dem Haus möglich.
Grillen / offenes Feuer
Grillen sollten sie nur auf dem nicht überachten Teil der Terrasse und nicht auf dem Rasen, auch wegen der Brandgefahr. Offenes Feuer oder Lagerfeuer ist auf dem Grundstück nicht gestattet.
Danke für ihre Aufmerksamkeit und Beachtung. Gerne stehen wir für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Geschäftsbedingungen
„Allgemeine Vereinbarung zum Mietverhältnis“ (Geschäftsbedingungen)
Und hier nun das "Kleingedruckte":
Nebenabreden zu den Vereinbarungen aus der Buchungsbestätigung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Die "Allgemeine Vereinbarung zum Mietverhältnis "ist für beide Parteien bindend.
Der Mietvertrag kommt dann rechtsverbindlich zustande, wenn dem Vermieter innerhalb von 5 Tagen die Zahlung 1, 25 % des Mietpreises aus der Buchungsbestätigung, zugegangen ist. Der gesamte, restliche Mietpreis (Zahlung 2) ist 10 Tage vor Anreise zu überweisen. Bei Absage (Stornierung) bis zu 30-Tagen vor Beginn des Aufenthaltes sind 50% des Mietpreises zu zahlen. Bei Absage bis zu 60 Tagen vorher werden Verwaltungs- und Ausfallgebühren fällig. Diese betragen 25 % des Mietpreises, höchstens 100,00 € und werden mit der Zahlung 1 verrechnet.
Das Mietverhältnis bezieht sich auf das Objekt „Ferienhaus Elbe-Ilenpool“ einschließlich des gesamten Inventars. Der Mieter ist berechtigt im Rahmen der üblichen und schonenden Verwendung alles Bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Ferienhaus ist ein Nicht-Raucher-Haus. Rauchen auf der Terrasse, im Vorbau oder im Innenhof ist möglich. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich.
Das Haus ist für perfekt für 2 Personen (plus 1 Baby) vorgesehen und gemietet. (Mehrbelegung ggf. bitte anfragen). Auch vorübergehend dürfen nicht mehr Personen übernachten. Ggf. kann vereinbart werden, dass Kinder/Jugendliche zusätzlich übernachten können gegen einen zu vereinbarenden Aufpreis. Das Haus darf auch nicht Dritten zur Nutzung überlassen werden. Andernfalls kann der Vermieter die sofortige Räumung des Ferienhauses verlangen. Dies kann er auch dann, wenn der/die Feriengäste Verstöße gegen die Hausordnung bzw. die "Allgemeine Vereinbarung zum Mietverhältnis" begehen, insbesondere bei Störungen des Hausfriedens und der nächtlichen Ruhezeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr.
Der Garten und der Innenhof sind sauber zu halten insbesondere wenn ein Hund mitgeführt wird. Verschmutzungen sind ggf. sofort zu entfernen. Der Hund darf nicht ohne Aufsicht im Garten oder Hof und ohne Leine herumlaufen. Auf dem Grundstück besteht Leinenzwang. Der Hund darf nicht allein im Ferienhaus verbleiben. Ggf. ist die Hundepension „Pfötchenressort“ in unmittelbarer Nähe.
Das Ferienhaus ist besenrein zu verlassen, grobe Verschmutzungen sind zu entfernen und Müll ist mitzunehmen bzw. zu entsorgen. Für übliche Müllmengen stehen Behälter zur Verfügung. Die Endreinigung umfasst nur die übliche Grundreinigung des Hauses und der Wäsche.
Der Mieter ist für alle zum Ferienobjekt gehörenden Einrichtungen und Gegenstände im Rahmen seiner allgemeinen Obhutspflicht für fremdes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden und übermäßige Abnutzung aufzukommen, die während des Aufenthaltes im oder am Ferienobjekt entstehen, insbesondere dann, wenn durch fahrlässiges Verhalten wie geöffnet lassen von Türen oder Fenstern Schäden eintreten. Der Mieter ist verpflichtet Schäden sofort beim Vermieter anzuzeigen. Die Schäden sind spätestens bei Abreise zu ersetzen bzw. angemessen zu beseitigen bzw. ist ein ausreichender Geldbetrage als Sicherheit zur die Deckung der Schadenssumme zu leisten, bzw. wird die Kaution zunächst nicht erstattet.
Die Parteien vereinbaren die Geltung des deutschen Rechts für ihre gegenseitigen Beziehungen aus diesem Mietvertrag. Zuständig soll das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Der Mieter kann einen allgemein gültigen Formularmietvertrag für Ferienhäuser-/Wohnungen verlangen. Der Vermieter wird unverzüglich einen Mietvertrag zur Unterschrift zuleiten und die Kosten dafür in Rechnung stellen.
Der Mieter erhält zwei Schlüssel und darf keine weiteren Schlüssel anfertigen und darf beim Auszug keine Schlüssel zurückbehalten.
Sollte der Mieter mit der Vereinbarung oder Teilen davon nicht einverstanden sein, kommt ein Mietvertrag nicht zustande.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, tritt an deren Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.
Ferienhaus Elbe-Ilenpool
Ulrike und Achmed Date
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